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Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln​

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

Schon seit langem möchte die Bundesrepublik Deutschland die Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln regulieren.

Inzwischen wurde im Zusammenhang mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein „Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ herausgegeben, in dem Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln angegeben werden.

Mittlerweile ist es so, dass sich ganz offensichtlich die Behörden nach diesen Empfehlungen richten und Beanstandungen aussprechen, wenn diese vorgeschlagenen Höchstmengen überschritten werden.

Die Behörden beziehen sich auf Art. 14 Abs. 3 lit. b) BasisVO (Basisverordnung – Verordnung (EG) Nr. 178/2002) und auf Art. 9 Abs. 1 lit. g) LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung – Verordnung (EU) Nr. 1169/2011).

Bei Überschreiten der vorgeschlagenen Höchstmenge verlangen die Behörden folgenden Zusatz bei der Etikettierung:

Hinweis: Auf den Verzehr weiterer Nahrungsergänzungsmittel mit … (hier Vitamin oder Mineralstoff einsetzen) ist zu verzichten.“

Dabei ist zu berücksichtigen, dass zum einen das Bundesinstitut für Risikobewertung gemäß Art. 6 BasisVO berechtigt ist, eine Risikoanalyse vorzunehmen und zum anderen gemäß Art. 7 BasisVO dem Vorsorgeprinzip entsprechend zu agieren hat.

Aus diesen Gründen raten wir Ihnen, dann, wenn die entsprechenden Höchstmengenvorschläge überschritten werden, Ihre Nahrungsergänzungsmittel mit dem vorzitierten Warnhinweis zu versehen.

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